Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 17 I N F O Das am 17. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ ging mit einer umfassenden Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes einher. Diese wirkt sich maßgeblich auf die Verfahrensgestaltung und die am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen sowie auf die beschuldigten jungen Menschen aus. Im Ermittlungs- bzw. Vorverfahren können sich insbesondere aus der Neuregelung des § 38 JGG „Jugendgerichtshilfe“ sowie der Neueinführung des § 68a JGG „Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers“ und des § 70a JGG „Unterrichtung des Jugendlichen“ unterschiedliche Effekte auf das Prinzip der informellen Verfahrenserledigung und den Charakter des Jugendstrafverfahrens ergeben. Vor diesem Hintergrund untersucht das Forschungsprojekt auf Grundlage der kriminologischen Erkenntnisse zu Jugend und Delinquenz, der Ergebnisse aus der Sanktions- und Rückfallforschung sowie der Theorie des Labeling Approach die Auswirkungen der Gesetzes- novellierung aus einer kriminologisch-pädagogischen Perspektive. Handlungsleitend sind hierbei die Fragestellungen, ob – und wenn ja, inwiefern – die neue Verfahrensgestaltung das Prinzip der informellen Verfahrenserledigung und damit die kriminologischen Erkenntnisse zu Ubiquität, Episodenhaftigkeit und Spontanbewährung strafbaren Verhaltens junger Menschen berücksichtigt und ob – und wenn ja, inwiefern – mit der neuen Verfahrensgestaltung eine Stigmatisierung der beschuldigten jungen Menschen einhergehen kann. Der Untersuchung liegt ein qualitativer Forschungsansatz mittels Interviews mit Expertinnen und Experten zugrunde. Den Forschungsergebnissen zufolge zeigen sich einige Aspekte von besonderer Relevanz, um eine Berücksichtigung des Prinzips der informellen Verfahrenserledigung und der kriminologischen Erkenntnisse in der neuen Verfahrensgestaltung zu gewährleisten. Hierzu zählen die Bereitschaft zur Kooperation der am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen, ihr gemeinsames Verständnis zur spezialpräventiven Ausrichtung des Jugendgerichtsgesetzes sowie eine daraus resultierende, am Einzelfall und am Erziehungsgedanken orientierte Maßnahmengestaltung. Deutlich wird darüber hinaus, dass im Zuge der Umsetzung der neu eingeführten Unterrichtungspflichten mit N E U E V E R Ö F F E N T L I C H U N G STEFANIE ZEH-HAUSWALD: AUSWIRKUNGEN DES „GESETZES ZUR STÄRKUNG DER VERFAHRENSRECHTE VON BESCHULDIGTEN IM JUGENDSTRAFVERFAHREN“ AUF DAS PRINZIP DER INFORMELLEN VERFAHRENSERLEDIGUNG MASTERARBEIT Auswirkungen des „Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ auf das Prinzip der informellen Verfahrenserledigung Eine qualitative Untersuchung aus kriminologisch-pädagogischer Perspektive Stefanie Zeh-Hauswald

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