Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 16 Arbeitsprozesse der (sozial-)pädagogischen Fachkräfte sowie die Weiterentwicklung geltender Qualitätsstandards. Die Beschreibung des gesetzlichen und organisatorischen Rahmens bildet das Grundgerüst der nun vorliegenden Empfehlungen. Es folgen Ausführungen zur Ausgestaltung des Mitwirkungsauftrags, die bezogen auf das jugendstrafrechtliche Erkenntnisverfahren und für jedes einzelne Stadium konzipiert wurden. Ein Kernstück der Empfehlungen ist das Kapitel zur Mitwirkung der Jugendhilfe an den Rechtsfolgen von Jugendstraftaten. Hier treffen pädagogisch fundierte und am individuellen Bedarf von jungen Menschen orientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf die Notwendigkeit, diese am Rechtsfolgensystem des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit seinem spezifischen Erziehungsgedanken, dem Blick auf Elternrechte und -pflichten sowie unter besonderer Beachtung von verfahrensbezogenen Rechten der jungen Menschen auszurichten. Das Wissen um eine höchst unterschiedliche Handhabung von Qualitätsstandards im Kontext der Aufgabenerfüllung nach § 52 SGB VIII erforderte eine Konkretisierung in den fachlichen Empfehlungen dahingehend, wie diese zu bestimmenden Qualitätsstandards in der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte sichergestellt und wie diese gegenüber den kooperierenden Akteurinnen und Akteuren und vor allem gegenüber den betroffenen jungen Menschen plausibel und transparent dargelegt werden können. Hierzu gehört auch die professionelle Handhabung datenschutzrelevanter Aspekte. Mit besonderem Blick auf die neu gefassten §§ 37a, 38 Abs. 4 und 7 JGG galt es zudem, neue Handlungsroutinen in etablierten Kooperationsbeziehungen einzelfallbezogen und fallübergreifend unter geänderten Rahmenbedingungen darzustellen. Die hier vorgenommene Beschreibung einer möglichen Ausgestaltung von Kooperationsbeziehungen zu den Akteurinnen und Akteuren in Jugendstrafverfahren orientiert sich dabei naturgemäß an den Maßgaben zur strukturellen Zusammenarbeit gemäß § 81 SGB VIII. Im Zuge der Angleichung an die skizzierten gesetzlichen Änderungen werden neben den vorliegenden Empfehlungen auch die Veröffentlichungen des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt zur „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (‚PeB‘) zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII)“ und zu „Nebenstrafen und Nebenfolgen der Jugendgerichtsbarkeit“ aktualisiert. Diese drei Publikationen bauen aufeinander auf und bedingen sich wechselseitig. Eine Veröffentlichung dieser Produkte ist für das 1. Quartal 2022 vorgesehen. Wir sind zuversichtlich, dass es uns mit den vorliegenden fachlichen Empfehlungen gelungen ist, den Mitwirkungsauftrag nach § 52 SGB VIII auf der Grundlage aktueller rechtlicher Normen in all seinen Facetten, die sich im Handeln der (sozial-)pädagogischen Fachkräfte widerspiegeln, zeitgemäß und repräsentativ abzubilden. Im Sinne der kontinuierlichen und dynamischen Weiterentwicklung von Aufgaben und Prozessen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 79a SGB VIII sind sie gleichzeitig als Impuls an die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu verstehen, die vor Ort geltenden Qualitätsstandards zu überprüfen und nötigenfalls weiterzuentwickeln. Die praktische Umsetzung und Implementierung vor Ort wird das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt gerne und entlang seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII begleiten. Unser ausdrücklicher Dank geht an die verantwortlichen Expertinnen und Experten, die an der Erstellung dieser Veröffentlichung mitgewirkt haben, sowie an die sie entsendenden Stellen. Kraft ihres Engagements und ihrer konstruktiven und kreativen Zusammenarbeit war es trotz widriger Arbeitsbedingungen in Pandemiezeiten möglich, ein umfassendes und wegweisendes Papier für die Fachpraxis zu entwickeln. Druckexemplare der Empfehlungen können ab sofort kostenfrei über https://bit.ly/3xTmWGU bezogen werden oder als barrierefreies PDF unter https://bit.ly/3E34uOa heruntergeladen werden. F L O R I A N K A I S E R I N F O

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