Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 4 H I L F E N Z U R E R Z I E H U N G Insgesamt durften wir gemeinsam mit den jeweiligen Gastgebern in den Landratsämtern Amberg-Sulzbach, Donau-Ries, Freising, Kulmbach, Landshut und Miltenberg 103 leitende Fachkräfte aus 73 teilnehmenden Jugendämtern begrüßen. Die jeweils zuständigen Jugendamtsleitungen oder deren Vertreterinnen und Vertreter der Veranstaltungsorte ließen es sich nicht nehmen, ebenfalls ihre Wertschätzung zu zeigen und hießen ihre Gäste persönlich willkommen. Die konzeptionelle Idee, erst über die Neuigkeiten aus dem ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt zu berichten, sich dann dem fachlichen Austausch untereinander zu widmen und anschließend Schwerpunktthemen zu bearbeiten, hat sich bewährt, so dass sich der Tag aus einer Mischung aus Input und anregenden Diskussionen zusammensetze. Bisher war es üblich, das Schwerpunktthema an der Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung (JALT) orientiert auszurichten. Da die JALT 2021 pandemiebedingt in den Herbst verschoben werden musste, wurden als Schwerpunktthemen zum einen die „Koordinierung Radikalisierungsprävention“ und zum anderen die Änderungen/Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes gewählt. Dr. Kathrin Winkler vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellte den ASD-Leitungskräften im Rahmen der Regionalkonferenzen das Projekt „Koordinierung Radikalisierungsprävention“ vor. In diesem Kontext präsentierte sie einen Fragebogen, auf Grundlage dessen eine Onlineplattform zur Information und Beratung zum Thema „Radikalisierung“ erstellt werden soll. Frau Dr. Winkler warb um aktive Teilnahme an der Umfrage, um damit ein – auf die spezifischen Bedarfe der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtetes – Informations- und Beratungsangebot entwickeln zu können. Ein weiteres Schwerpunktthema bildete das am 10. Juni 2020 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die damit einhergehenden rechtlichen Änderungen. Der Einstieg in das Thema erfolgte zum einen über die im § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII gesetzte Präambel, dass die Kinder- und Jugendhilfe „jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern [soll], entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können“ und damit die Grundrichtung für die zukünftige inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe legt. Zum anderen wurden die im SGB VIII neu (aus)formulierten bzw. konkretisierten Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, u. a. in den §§ 10a, 10b, 16, 36, 37, 37a SGB VIII, in ihren verschiedenen Kontexten in den Blick genommen. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Formulierung „… in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“, die u. a. im § 10a SGB VIII, aber auch an verschiedenen anderen Stellen im SGB VIII zu finden ist. Es sollte bereits vor der SGB VIII-Reform selbstverständlich gewesen sein, dass Beratung durch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe adressatenorientiert erfolgt. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Formulierung aber auch Art. 21 VN-Behindertenrechtskonvention Rechnung und erfasst damit laut Gesetzesbegründung auch explizit „Leichte Sprache“ (vgl. BT-Drucksache 19-26107, S. 49). Neben der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll mit dieser Formulierung aber auch gewährleistet werden, dass die Beratung der jungen Menschen und deren Familien in einer Form erfolgt, die sie befähigt, im eigenen Interesse Entscheidungen zu treffen und sich an der Leistungsgewährung zu beteiligen. Mit Hinzunahme der Personengruppe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bzw. davon bedrohten Nachdem die fest etablierten Regionalkonferenzen für die ASD-Leitungen in Bayern im letzten Jahr mit einer Ausnahme leider ausfallen mussten, fand diese im Juli 2021 zum 10. Mal statt. REGIONALKONFERENZEN FÜR ASD-LEITUNGEN 2021 B E R I C H T E

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