Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 6 Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gem. § 5 KKG zur Übermittlung von gewichtigen Anhaltspunkten befugt. Diese Mitteilungen erfolgen allerdings spezifisch auf ein Kind bezogen, so dass auf Seiten der Jugendämter im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gem. § 8a SGB VIII die gewichtigen Anhaltspunkte überprüft werden können. Viele weitere Fachthemen konnten im Rahmen des gemeinsamen Austausches behandelt werden. Vergleicht man die Themen mit den vorangegangen Jahren, so ist festzustellen, dass sich hier keine großen Veränderungen ergeben haben. Nach wie vor beschäftigen die Jugendämter • die Eingliederungshilfe, hier v. a. die steigenden Zahlen der Schulbegleitungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, • die Einführung von Fachsoftware und der E-Akte, • die Einführung der Rufbereitschaft bzw. Erfahrungsaustausch über bestehende Rufbereitschaften, • die oftmals schwierige Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, wie den Kinder- und Jugendpsychiatrien oder auch den Bezirken als Rehabilitationsträgern und • die nach wie vor beständige personelle Fluktuation im ASD, die Gewinnung und die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden. An dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt an die diesjährigen Gastgebenden, welche auch unter den erschwerten Bedingungen die Veranstaltungen ermöglicht und zum wesentlichen Gelingen beigetragen haben. Anknüpfend daran auch vielen Dank an die Teilnehmenden, welche die Konferenzen mit den angeregten Diskussionen belebten. In diesem Sinne, und weil es uns schon gelungen ist, die Standorte für 2022 festzulegen, freuen wir uns auf die Veranstaltungen im kommenden Jahr. B E R I C H T E M A R I E F I N G E R H U T

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI4NDAy