Mitteilungsblatt 04_2022

MITTEILUNGSBLATT 04-2022 15 I N F O Der im Juni 2022 veröffentlichte Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung im Bereich der ganztägigen Bildungs und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter soll die bayerischen Landkreise, Städte und Gemeinden bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Sicherstel lung einer bedarfsorientierten und rechtsanspruchssi cheren Angebotsstruktur unterstützen. Exemplarisch wird aufgezeigt, dass die Bedarfsplanung für diesen Bereich interdisziplinäre Abstimmungsprozesse und Vereinbarungen zu bereichsübergreifenden Planungs strukturen erfordert. - - - - Interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema „(Ju gendhilfe-)Planung und Ganztag“ - Der „erste Zwischenruf des LJHA - Dimensionen und Leitgedanken zum gelingenden Ganztag für Grundschüler:innen in Bayern“ enthält hierzu folgende Aussage: „Um eine Verantwortungsgemeinschaft aus Schule und Jugendhilfe für den Ganztag zu etablieren, bedarf es einer institutionellen Verzahnung der Systeme. Da für sind eng abgestimmte Planungsprozesse vor Ort, insbesondere die Schulentwicklungs- und Jugendhilfe planung, von entscheidender Bedeutung. Widersprüche zwischen Regelungen der Systeme Schule und Jugend hilfe müssen sukzessive harmonisiert werden. Um den Ganztag zuverlässig gestalten und Schnittstellen zügig bearbeiten zu können, muss es klare Zuständigkeiten für die Gesamtkoordination geben. Zudem braucht es in allen Angebotsformen des Ganztags und in allen Schu len eine autorisierte und sprechfähige Ansprechperson mit einem angemessenen Zeitbudget für diese Aufgabe. Die gesetzlich begründete Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe muss Berücksichti gung finden.“ - - - - - 1 In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministeri um für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und unter der operativen Leitung des ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt wurde im September 2021 die Arbeitsgruppe „(Jugendhilfe-)Planung und Ganztag“ einberufen. Bei der Zusammensetzung wurde darauf geachtet, dass möglichst alle relevanten Akteursgruppen mit kommu naler Planungsverantwortung für den Bereich der Ganz tagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vertreten sind. Die Arbeitsgruppe war daher besetzt mit insge samt 18 Mitgliedern aus den Bereichen Jugendhilfepla nung (kreisfreie Stadt und Landkreis), Sozialplanung, Sachaufwandsträgerschaft und örtliche Planung (kreis freie Stadt und Gemeinde), Staatliches Schulamt, sowie Ganztagskoordination der Regierung. Es gab personelle Überschneidungen zu Mitgliedern des Ad-hoc-Aus schusses „Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“. - - - - - - - Auf Grundlage der Ergebnisse der ersten drei Sitzungen wurde ein Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung für den Bereich der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grund schulalter entwickelt. - Zielsetzung des Praxisleitfadens für die Bedarfspla nung - Eine belastbare Bedarfsplanung soll darauf abzielen, passgenaue Angebote zu schaffen und dabei einen effizienten Einsatz der knappen kommunalen und staat lichen Fördermittel gewährleisten. Eine differenzierte (Jugendhilfe-)Planung erfordert dynamische, bedarfs- und ressourcenorientierte Aushandlungsprozesse auf kommunaler Ebene, die den Bedürfnissen und Lebens lagen der Kinder und deren Familien Rechnung tragen - - GANZTAGSFÖRDERUNGSGESETZ PRAXISLEITFADEN FÜR DIE BEDARFSPLANUNG GANZTÄGIGER BILDUNGS- UND BETREUUNGS ANGEBOTE FÜR KINDER IM GRUNDSCHULALTER - Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) be inhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. - 1 Der vollständige Zwischenruf kann hier abgerufen werden: https://bit.ly/3hj1O8I

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