Mitteilungsblatt 04_2022

MITTEILUNGSBLATT 04-2022 16 I N F O und gleichzeitig die Rahmenbedingungen und Ressour cen im Sozialraum, sowie die vorhandenen (Planungs-) Strukturen und Angebotsformen berücksichtigen. - Erfolgreiche Planungsprozesse im Bereich der Ganz tagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter erfor dern auf struktureller Ebene eine zuständigkeits- und bereichsübergreifende Verantwortungsgemeinschaft zusammengesetzt aus: - - • dem Öffentlichen Träger der Jugendhilfe (i. d. R. vertreten durch das Jugendamt), • den Verantwortlichen für die örtliche Bedarfsplanung (gemäß Art. 7 BayKiBiG) und den Sachaufwandsträ gern (in beiden Fällen Gemeinde/kreisfreie Stadt) und - • Vertreterinnen und Vertretern der Schule (Staatliches Schulamt und Schule vor Ort). Das Ziel des im Juni 2022 veröffentlichen Praxisleitfa dens ist es, die Planungsverantwortlichen auf örtlicher Ebene bei der Etablierung und strukturellen Ausgestal tung der Verantwortungsgemeinschaft zu unterstützen und so dauerhaft interdisziplinäre Abstimmungsprozes se zu garantieren. - - - Inhalte des Praxisleitfadens Der Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung zeigt ex emplarisch auf, wie eine solche Verantwortungsgemeinschaft ausgestaltet werden kann. Dargestellt ist eine Mehrebenenplanung. Das heißt, die dargestellte Planungsstruktur ist in drei Bausteine mit unterschied lichen Zuständigkeiten, Verantwort lichkeiten und zeitlichen Perspekti ven aufgeteilt. Für alle drei Bausteine wird dargestellt, wer hierfür die Prozesssteuerung übernehmen kann und welche Kernprozesse sich dahin ter verbergen können. - - - - - Ergänzt wird diese Darstellung durch Reflexionsfragen, die im Rahmen der Planung vor Ort beantwortet werden können. Außerdem finden sich konkrete Tipps zur Umsetzung. Als handlungsleitende Prämisse wird im gesamten Dokument wiederholt die Notwendigkeit dargestellt, die Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder und deren Familien in geeigneter und ausreichender Weise im Planungs prozess zu berücksichtigen. - Konkret werden folgende drei Planungsbausteine be schrieben: - • Planungsbaustein 1 bezieht sich auf die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugend hilfe (§§ 79, 80 SGB VIII). Hierbei ist zunächst eine Legitimation durch klare (politische) Aufträge sowie eine finanzielle und rechtliche Absicherung des Pla nungsvorhabens entscheidend. - - • Planungsbaustein 2 stellt die Arbeit und Zusammensetzung eines möglichen Steuerungsgremiums dar. Aufgabe dieses Steuerungsgremiums wäre es, konkrete Zielvereinbarungen für die Planung festzu legen. Im Praxisleitfaden dargestellt sind insbeson dere folgende Aufgabenbereiche: Verzahnung der Planungen aus den Bereichen Schule und Jugendhil fe, Sicherstellung des Ineinanderwirkens von Schule und Jugendhilfe, Vorschläge für die Zusammenar beit und Arbeitsteilung zwischen den Akteurinnen und Akteuren der Verantwortungsgemeinschaft, Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen. In Landkreisen könnte ein solches Gremium auch zur Klärung der Frage beitragen, wie und durch wen die kreisangehörigen Gemeinden bei ihren Planungen unterstützt werden können. - - - - • Planungsbaustein 3 beschreibt die örtliche Bedarfs planung. Für die örtliche Bedarfsplanung sind die einzelnen Gemeinden/kreisfreien Städte nach Art. 7 BayKiBiG zuständig. Auch hier gilt es, die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort in den Planungspro zess einzubeziehen. Dies können sein: Schulleitung vor Ort, Träger der Kindertageseinrichtungen und - - Abbildung: Idealtypische Darstellung der Planungsstruktur (Originaldarstellung aus dem Praxisleitfa den für die Bedarfsplanung, S. 12) -

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