Adoptionsvermitt­lungs­stellen

Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland kann nur durch eine in Deutschland zur internationalen Adoptionsvermittlung zugelassenen Fachstelle durchgeführt werden.

Zugelassene Fachstellen zur internationalen Adoptionsvermittlung sind:

Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft

  • bundesweit anerkannte Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft
  • mit Spezialisierung und Zulassung für bestimmte Länder
  • können von Bewerbern aus ganz Deutschland angefragt werden

Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter

  • die Landesjugendämter haben Zentrale Adoptionsstellen (ZA) eingerichtet
  • die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Bewerbenden
  • die Zentrale Adoptionsstelle des BLJA ist für Bewerbende aus Bayern zuständig

Andere Stellen oder Pri­vat­personen sind nicht befugt, im Bereich der Aus­lands­adoptionsvermittlung tätig zu werden oder mit den im Ausland zuständigen Stellen zu kooperieren. (Verlinkung zu Umgehung eines Verfahrens)