Adoptionsvermittlungsstellen
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland kann nur durch eine in Deutschland zur internationalen Adoptionsvermittlung zugelassenen Fachstelle durchgeführt werden.
Zugelassene Fachstellen zur internationalen Adoptionsvermittlung sind:
Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
- bundesweit anerkannte Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft
- mit Spezialisierung und Zulassung für bestimmte Länder
- können von Bewerbern aus ganz Deutschland angefragt werden
Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter
- die Landesjugendämter haben Zentrale Adoptionsstellen (ZA) eingerichtet
- die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Bewerbenden
- die Zentrale Adoptionsstelle des BLJA ist für Bewerbende aus Bayern zuständig
Andere Stellen oder Privatpersonen sind nicht befugt, im Bereich der Auslandsadoptionsvermittlung tätig zu werden oder mit den im Ausland zuständigen Stellen zu kooperieren. (Verlinkung zu Umgehung eines Verfahrens)