Adoptionsvermittlungsstellen
Interessierte, die sich mit dem Gedanken einer Inlandsadoption auseinandersetzen, können sich mit ihrem Wunsch an die Adoptionsvermittlungsstelle des für sie zuständigen Jugendamtes wenden. Für Adoptionsbewerbende sowie für Annehmende ist gemäß § 9b Satz 2 AdVermiG die Adoptionsvermittlungsstelle zuständig, in deren Bereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eltern, die sich mit der Adoptionsfreigabe ihres Kindes auseinandersetzen, können sich bei jeder Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen.
Jedes Jugendamt hat entweder allein oder gemeinsam mit benachbarten Jugendämtern eine Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten (§ 2 Abs. 1 AdVermiG). Freie Träger benötigen für die Adoptionsvermittlung eine staatliche Anerkennung (§ 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 AdVermiG).
Adressen der Adoptionsvermittlungs-
stellen in Bayern
Adoptionsvermittlungsstellen in den bayerischen Jugendämtern
Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
Kath. Jugendfürsorge - Landesverband Bayern e.V.
Adoptionsdienst KJF Augsburg
Stettenstr. 19, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3100-0
E-Mail: info@kjf-bayern.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverband Nürnberg-Fürth
Leyher Str. 31-33, 90431 Nürnberg,
Tel. 0911 31078 -0,
E-Mail: info@skf-nuernberg.de
Aufgaben des Landesjugendamtes
Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes berät Jugendämter bei der Einrichtung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen und muss dieser zustimmen. Zudem spricht die zentrale Adoptionsstelle Anerkennungen für Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft aus.
Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes überzeugt sich in regelmäßigen Abständen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft haben der Zentralen Adoptionsstelle wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen sowie regelmäßige Berichte vorzulegen.