Adoptionsvermittlungsstellen

Interessierte, die sich mit dem Gedanken einer Inlandsadoption auseinandersetzen, können sich mit ihrem Wunsch an die Adoptionsvermittlungsstelle des für sie zuständigen Jugendamtes wenden. Für Adoptionsbewerbende sowie für Annehmende ist gemäß § 9b Satz 2 AdVermiG die Adoptionsvermittlungsstelle zuständig, in deren Bereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eltern, die sich mit der Adoptionsfreigabe ihres Kindes auseinandersetzen, können sich bei jeder Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen.

Jedes Jugendamt hat entweder allein oder gemeinsam mit benachbarten Jugendämtern eine Adoptionsvermittlungsstelle einzurichten (§ 2 Abs. 1 AdVermiG). Freie Träger benötigen für die Adoptionsvermittlung eine staatliche Anerkennung (§ 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 AdVermiG).

Adressen der Adoptionsvermittlungs-
stellen in Bayern

Adoptionsvermittlungsstellen in den bayerischen Jugendämtern

Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft

Kath. Jugendfürsorge - Landesverband Bayern e.V.
Adoptionsdienst KJF Augsburg
Stettenstr. 19, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3100-0
E-Mail: info@kjf-bayern.de

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverband Nürnberg-Fürth
Leyher Str. 31-33, 90431 Nürnberg,
Tel. 0911 31078 -0,
E-Mail: info@skf-nuernberg.de

Aufgaben des Landesjugendamtes

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes berät Jugendämter bei der Ein­richtung gemeinsamer Adop­tions­ver­mitt­lungs­stellen und muss dieser zu­stim­men. Zudem spricht die zentrale Adoptionsstelle Anerkennungen für Adop­tions­ver­mitt­lungsstellen in freier Trägerschaft aus.

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes überzeugt sich in re­gel­mäßi­gen Abständen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Adop­tions­ver­mitt­lungs­stellen in freier Trägerschaft haben der Zentralen Adop­tions­­stelle wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen sowie regel­mäßi­ge Berichte vorzulegen.