Inlandsadoption
In Deutschland ist die Aufgabe von Inlandsadoptionen primär Sache der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter sowie der staatlich anerkannten freien Träger.
Die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter übernehmen bei Inlandsadoptionen keine direkte Adoptionsvermittlung, sondern sind für Fachberatung, Qualitätssicherung, Koordination und Aufsicht zuständig.
Die Adoptionsvermittlungsstelle haben gegenüber der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes bestimmte Pflichten, insbesondere in Bezug auf Meldungen, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung. Diese Pflichten sind vor allem im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) geregelt.
Verfahren
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Verfahren der Inlandsadoption.
Adoptionsvermittlungsstellen
Hier finden Sie die Kontaktdaten von Adoptionsvermittlungsstellen.
Sonstige Hinweise
Hier finden Sie sonstige Hinweise zur Inlandsadoption.
Aufgaben des Landesjugendamts
Die Stiefkind- und Verwandtenadoption stellt den größten Teil der Adoptionen dar. Zu diesem Thema werden turnusmäßig Fortbildungen angeboten.
Es besteht eine Informationspflicht über Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung (nach § 11 Abs. 2 AdVermiG): Hier kommen Sie zum entsprechenden Meldeformular für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung.