Mitteilungsblatt 04_2022

MITTEILUNGSBLATT 04-2022 5 • Stadt München • Stadt Nürnberg Bei der Auswahl wurde neben unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen (Ansiedlung im Jugendamt, Kooperationsmodelle, Qualifikation, Aufgaben-/Stel lenteilung …) und angedachten Stellenanteilen, auch die Größe des Jugendamtes bzw. eine Verteilung über kreisfreie Städte und Landkreise berücksichtigt und möglichst eine Verteilung über die sieben Regierungsbe zirke angestrebt. - - Das Modellprojekt startete zum 01.10.2022 und endet am 31.12.2023, so dass die Modellstandorte nahtlos in den „Regelbetrieb“ übergehen können und somit ihrem gesetzlichen Auftrag ab dem 01.01.2024 nachkommen werden. Die Begleitung der Modellstandorte erfolgt durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt. Zudem erfolgt eine übergeordnete Koordination und Steuerung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, den Bayerischen Städte- und Landkreis tag, den Vorstand des bayerischen Landesjugendhil - - feausschusses und das ZBFS-Bayerisches Landesju gendamt. Die Begleitung durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt wird über den Modellzeitraum hinaus drei Monate fortgeführt und endet im März 2024. Bis dahin können noch offene Fragestellungen geklärt wer den, aber auch derzeit aufgestellte Hypothesen verifi ziert bzw. widerlegt werden. Neben Antworten auf die konkreten strukturellen, organisationalen, personellen und finanziellen Fragestellungen, liegen dann aber auch Erfahrungen über Herausforderungen und Problemlagen vor, welche über fachliche Empfehlungen des Bayeri schen Landesjugendhilfeausschusses allen bayerischen Jugendämtern für eine künftig gelingende Umsetzung an die Hand gegeben werden. - - - - T H EMA MA R I E FINGERHUT

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