Mitteilungsblatt 04_2022

MITTEILUNGSBLATT 04-2022 6 HILFEN ZUR ERZIEHUNG Gemeinsam mit den jeweiligen Gastgeberinnen und Gastgebern aus den Landratsämtern Bad Tölz-Wolfrats hausen, Lichtenfels, Ostallgäu, Regensburg, Würzburg und den Städten Regensburg und Straubing durften wir 90 leitende Fachkräfte aus 69 teilnehmenden Jugendämtern begrüßen. Die jeweils zuständigen Jugendamtsleitungen oder deren Vertreterinnen und Vertreter der Veranstaltungsorte ließen es sich nicht nehmen, ebenfalls ihre Wertschätzung zu zeigen und hießen ihre Gäste persönlich willkommen. Wie es sich in den vergangenen Jahren bewährte, wurde zunächst über Neuigkeiten aus dem ZBFS-Bayerisches Landes jugendamt berichtet. Im Anschluss wurde sich dem fachlichen Austausch untereinander gewidmet und am Nachmittag gemeinsam an einem Schwerpunktthema gearbeitet, sodass sich der Tag aus einer Mischung aus Input und anregenden Diskussionen zusammensetzte. - - Das Schwerpunktthema orientierte sich an der 27. ge samtbayerische Jugendamtsleitungstagung (JALT), die im April 2022 unter dem Thema „Bedarf einer künftig inklusiv ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe in Bay ern“ stattfand. Die Regionalkonferenzen für ASD-Leitungen standen somit unter dem Thema „Inklusion“ und wir freuten uns, in drei Regierungsbezirken Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke als Träger der Eingliede rungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung in Bayern für einen ersten Austausch – auch im Hinblick auf die voraussichtliche Zusammenführung der Leistun gen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – gewinnen zu können. - - - - Die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke referierten zunächst über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Die Bezirke als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe sind gem. Art. 64 Abs. 2 AGSG unabhängig von der Art der Behin derung für alle Maßnahmen der Frühförderung, d. h. - für alle Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Schuleintritt, zuständig. Mit Schuleintritt bis im Regel fall zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, in Ausnahme fällen bis zum 27. Lebensjahr, liegt die Zuständigkeit für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung bei den örtlichen öffentlichen Trägern. Die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe sind in dieser Altersgruppe ausschließlich für junge Menschen mit körperlichen, geistigen oder mehrfach Behinderungen zuständig, sofern die gleichen Maßnahmen der Ein gliederungshilfe erforderlich sind. Dementsprechend unterscheiden die Bezirke im ersten Schritt zwischen Leistungen für Kinder im Vorschulalter und Leistungen für Kinder und Jugendliche im Schulalter. - - - Neben vorgenannter Unterscheidung von Lebensab schnitten wird – ähnlich wie in der Kinder- und Jugend hilfe – differenziert zwischen - - • ambulanten Maßnahmen, d. h. Leistungen, die stun denweise entweder in der Lebenswelt des jungen Menschen oder in einer Einrichtung/Praxis erbracht werden, - • teilstationären Maßnahmen, d. h. Leistungen, die in einer Einrichtung, in einem Gruppenkontext an meh reren Tagen in der Woche über mehrere Stunden erbracht werden und - • stationären Maßnahmen, d. h. Leistungen, die in einer Einrichtung, in einem Gruppenkontext über Tag und Nacht erbracht werden. Darüber hinaus werden durch die Bezirke noch „Sons tige Leistungen“ erbrachtet. Dabei handelt es sich u. a. um (einmalige) finanzielle Leistungen für z. B. Hilfsmit tel, Mobilitätshilfen, aber auch Schulgelder. - - Zu den ambulanten Maßnahmen zählen: • Die Interdisziplinäre Frühförderstelle, die ausschließ lich Kinder von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt behandeln und eine Komplexleistung anbieten. Diese Leistung setzt sich zusammen aus - Auch in diesem Jahr fanden von Mai bis Juli – mittlerweile zum elften Mal – die fest etablierten Regionalkonferenzen für die ASD-Leitungen in Bayern statt. REGIONALKONFERENZEN FÜR ASD-LEITUNGEN 2022 B E R I C H T E

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