Vermittlungsstellen

Paare, die sich mit dem Gedanken einer Adoption auseinandersetzen, können sich mit ihrem Wunsch an die Adoptionsstelle des für sie zuständigen Jugendamtes wenden.

Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen eines Kindes mit Adop­tions­be­wer­bern, die sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption beworben haben. Nur Vermittlungsstellen dürfen diese Tätigkeit ausüben.


Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe des Jugendamtes und des Landes­ju­gend­amtes. Das Jugendamt darf die Adoptionsvermittlung nur durchführen, wenn es eine Adoptions­ver­mitt­lungs­stelle eingerichtet hat. Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise können mit Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Lan­des­ju­gend­amtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten.

Zur Adoptionsvermittlung sind auch freie Träger befugt, wenn sie von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes anerkannt worden sind. In Bayern sind dies derzeit die Adoptionsvermittlungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie der Katholischen Jugendfürsorge.

Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut werden, die aufgrund ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet sind. Die Stelle ist mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teil­zeit­fach­kräf­ten zu besetzen.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt hat eine Zentrale Adoptionsstelle eingerichtet.

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes berät Jugendämter bei der Ein­richtung gemeinsamer Adop­tions­ver­mitt­lungs­stellen und muss dieser zu­stim­men.

Zudem spricht die zentrale Adoptionsstelle Anerkennungen für Adop­tions­ver­mitt­lungsstellen in freier Trägerschaft aus.

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes überzeugt sich in re­gel­mäßi­gen Abständen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Adop­tions­ver­mitt­lungs­stellen in freier Trägerschaft haben der Zentralen Adop­tions­ver­mitt­lungs­stelle wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen sowie regel­mäßi­ge Berichte vorzulegen.

Ausnahmen von dem Fachkräftegebot werden nur zugelassen, wenn die Min­dest­an­for­derungen geringfügig unterschritten werden.

Adressen der Adoptionsvermittlungsstellen:

bei den bayerischen Jugendämtern

In freier Trägerschaft in Bayern:

Kath. Jugendfürsorge - Landesverband Bayern e.V.
Adoptionsdienst KJF Augsburg
Stettenstr. 19, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3100-0,
E-Mail: info@kjf-bayern.de

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverband Nürnberg-Fürth
Leyher Str. 31-33, 90431 Nürnberg,
Tel. 0911 31078 -0,
E-Mail: info@skf-nuernberg.de