Erziehung in einer Tagesgruppe

Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung, die als teilstationäres An­ge­bot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder und Ju­gend­li­che angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die pä­da­go­gi­schen und thera­peu­tischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden. Im Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII sind Notwendigkeit und Eignung sowie Zielsetzung der Hilfe dokumentiert und werden regelmäßig fort­ge­schrie­ben.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

§ 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe

§ 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

Soziales Lernen, schulische Förderung, Arbeit mit der Familie

Erziehung in einer Tagesgruppe unterstützt die Entwicklung von Mädchen und Jungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Arbeit mit der Familie. Nach Möglichkeit soll hierdurch der Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden. Für diese Hilfeart ist sowohl die enge Zusammenarbeit der Fachkräfte mit der Schule als auch mit dem Elternhaus zur Verbesserung der dortigen Erziehungsbe­dingungen elementar.

Methodisch vereinigt Erziehung in einer Tagesgruppe Handlungsstrategien der Gruppenpädagogik mit pädagogisch-therapeutischen Individual­leistungen sowie Elementen eines auf den Einzelfall bezogenen sozialräumlichen Handelns. Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Ent­wick­lungs­ver­zöge­rungen oder Verhaltensauffälligkeiten.

Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden. Bei der Erbringung der Hilfe in Form der Familienpflege ist auf eine Abgrenzung zur Tagespflege nach § 23 SGB VIII als Förderangebot zu achten.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt berät Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern hinsichtlich einer bedarfsgerechten Leistungserbringung, bei der Planung und Sicherstellung eines be­darfs­ge­rech­ten Hilfe­an­ge­bots sowie im Hinblick auf etwaige Modellvorhaben. Es unterstützt und qualifiziert die Fachpraxis durch die Ausarbeitung von fachlichen Empfehlungen, praxisnahen Arbeitshilfen und Stellungnahmen.

Fachbeiträge und Publikationen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (2023): Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung. Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern. vom 15.11.2023 (noch nicht barierefrei)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt; Regierungen (2022): Vollzugshinweise "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" vom 21.07.2022.

Zeh-Hauswald, Stefanie (2019): Duale Ausbildungs- und Studiengänge – Fachkräfte gewinnen und Qualität sichern in der stationären Jugendhilfe. In: ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3-4/2019, S. 2-5.

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (2011): Fachliche Empfehlungen zur Erziehung in Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII;
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 06.10.2011.
(Sonderdruck des Mitteilungsblatts 2011/6, noch nicht barrierefrei)

Vereinbarungen über Leistungsentgelte, Entgelte und Qualitätsentwicklung: Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII

BAG Landesjugendämter (2022): Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Ludwig-Maximilians-Universität München (Hrsg.) (2007): Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK) - Inhaltliche Grundlegung und praktische Handlungshilfen für ein Konzept im Förderschwerpunkt soziale und  emotionale Entwicklung durch integrative Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach, München.