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6. Fachkräfte von morgen

Das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein unverzichtbares Element

der Qualitätssicherung. Gleichzeitig beschäftigen der Fachkräftemangel und der

deutlich gestiegene Personalbedarf die Kinder- und Jugendhilfe seit Jahren. Es gilt,

die heutigen Fachkräfte in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu stärken. Gleichzeitig

ist dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsplätze weiterhin nachhaltig attraktiv gestaltet

werden, um für kommende Generationen an Fachkräften ein interessantes Arbeits-

feld zu bieten. Es ist zudem die Frage zu beantworten, wie geeigneten Personen mit

beruflichen Abschlüssen – die originär nicht für eine Tätigkeit im Feld der Kinder-

und Jugendhilfe qualifizieren, aber artverwandt sind – ein Zugang zum Tätigkeitsfeld

eröffnet werden kann. Sinnvollerweise sind diese durch gezielte Fort- und Weiterbil-

dungen in das Tätigkeitsfeld zu integrieren, um den Anforderungen gerecht werden

zu können.

Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat in den vergangenen Jahren das

Fachkräftegebot betont und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Die Fragen der

Qualifizierung und Professionalisierung werden auch zukünftig relevant sein. Eine

Verständigung zwischen Praxis und Lehre bzgl. der Standards in der Ausbildung von

Fachkräften ist notwendig. Hierzu sind einheitliche Kriterien zu entwickeln, welche re-

gelhaft zu überprüfen und fortzuschreiben sind. Es wird empfohlen, diese Entwick-

lung vonseiten des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses mit Blick auf

Auswirkungen und Konsequenzen kritisch zu begleiten und kontinuierlich zu themati-

sieren. Auch der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss wird vorgenannte Fort-

und Weiterbildungen anregen.

7. Demografischer Wandel und regionale Disparitäten

Bayern ist der größte Flächenstaat in Deutschland. Der regional unterschiedliche

Ausbau von Angebotsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe stellt eine große He-

rausforderung für die Planungsverantwortlichen der Kinder- und Jugendhilfe dar.

Der bereits zu beobachtende demografische Wandel verschärft die Situation zusätz-

lich. So gibt es einerseits eine gerade in Ballungsräumen von zunehmender Kinder-

zahl geprägte kommunale Entwicklung. Andererseits leben mitunter immer weniger

junge Menschen in den oftmals ländlichen Kommunen. Dadurch wird die Legitima-

tion von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe genauso wie das Wunsch- und

Wahlrecht vermehrt infrage gestellt. Deshalb ist eine umfängliche und qualifizierte

Jugendhilfeplanung für alle Tätigkeitsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe voranzu-

treiben. Darüber hinaus ist eine Verzahnung mit den Planungsebenen der in § 81

SGB VIII genannten Kooperationspartner essentiell. So sind insbesondere Schulpla-

nung, Verkehrsplanung, Sozialplanung u.Ä. mit der Jugendhilfeplanung abzustim-

men.

Der Landesjugendhilfeausschuss in Bayern wird sich in den kommenden Jahren auf-

grund der skizzierten Entwicklung vermehrt der Fragestellung annehmen müssen,

wie gemeinsame Planungsprozesse aufeinander abgestimmt werden können. Hierzu

wird angeregt, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und entsprechende

Best-Practice-Beispiele zur Verfügung zu stellen.

Beschluss des Plenums 09. November 2016

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BLJA Mitteilungsblatt 4/16

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