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Neben dem großformatigen Thema der Einarbeitung bzw. der modellhaften Erstel-

lung eines Einarbeitungskonzepts war im Rahmen der diesjährigen Regionalkonfe-

renzen für ASD-Leitungen selbstverständlich genügend Raum für andere Themen.

Während das dominierende Thema der vergangenen zwei Jahre, die „Unbegleiteten

ausländischen Kinder und Jugendlichen (UMA)“

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, etwas in den Hintergrund trat, ist

besonders die Organisationsentwicklung der Jugendämter innerhalb der Stadtver-

waltungen und Landratsämter als große und verbindende Aufgabe in den Vorder-

grund getreten. Die Jugendämter sind in den meisten Kommunalverwaltungen

mittlerweile eine der größten Organisationseinheiten. Der organisatorische Rahmen

verschiebt sich in vielen Kommunen, neue strukturelle Ebenen (einschließlich Lei-

tungsebenen) müssen eingefügt und immer neue Querschnittsaufgaben, wie zum

Beispiel „interkulturelle Arbeit“ oder „Vernetzung von Einrichtungen und Diensten“,

bewältigt werden. Die ASD-Leitungen sehen darin eine gewaltige Herausforderung,

gleichzeitig aber auch eine Chance der Entwicklung neuer und tragfähiger Strukturen

innerhalb ihrer Behörde.

Zur Frage der Neufassung des organisatorischen Rahmens passte auch das vieler-

orts diskutierte Thema der „(Ruf-)Bereitschaft(-dienste)“. Während die Bereitschaft

und Motivation zur Durchführung von zusätzlichen Diensten bei den pädagogischen

Fachkräften innerhalb des ASD / der BSA grundsätzlich vorhanden zu sein scheint,

treten in der Praxis sowohl tarifrechtliche Fragestellungen auf (Stichworte: Vergü-

tung, Anrechnung von Zeiten, Ruhephasen etc.), als auch vollzugspraktische Fragen

im Kontext des Kinderschutzes (Stichwort: Sicherstellung des „Zusammenwirkens

mehrerer Fachkräfte“). Nachdem die genannten Problemstellungen vor Ort nicht ab-

schließend geklärt und zu aller Zufriedenheit gelöst werden konnten, scheinen hier

weitere Befassungen und rechtliche Klärungen notwendig zu sein.

Weitere Themen der Regionalkonferenzen für ASD-Leitungen im Jahr 2016 waren:

• „UMA“ i.V.m. Übergängen in andere Hilfesysteme, § 41 SGB VIII, Familienzusam-

menführung, (zwangs-)verheiratete und / oder schwangere junge Frauen, „Fehl-

beleger“ und Entweichungen,

• die Bewerkstelligung und Dokumentation von Krisengesprächen i.V.m. mit der

(un-)eingeschränkten Datenweitergabe an alle Konfliktparteien,

• die Unterschiedlichkeit und damit fehlende Vergleichbarkeit von Studienabschlüs-

sen im Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik bzw. der oftmals fehlende aber

für die Arbeit im Jugendamt immanent wichtige Schwerpunkt der „Kinder- und

Jugendhilfe“,

• die Gestaltung von Fallübergaben und Amtshilfen,

• die Akquise von Pflegeeltern sowie deren Qualifikation u.a. im Kontext von

§ 8a SGB VIII,

• die Frage der Gestaltung von Netzwerkarbeit bzw. „Kooperation, Kooperation,

Kooperation“ und strukturelle Zusammenarbeit gemäß § 81 SGB VIII,

• Schulbegleitung als Aufgabe des Jugendamts,

• die Fortschreibung der Publikation „Personalbemessung der örtlichen Träger der

öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB)“ sowie

• die Diskussion um sozialräumliches Arbeiten und Gemeinwesenarbeit im Kontext

von Sozialraumbudgetierung und Trägerpluralität.

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Vgl. Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, zu

erreichen unter:

www.stmas.bayern.de/jugend/uma/

; zuletzt aufgerufen am 24.11.2016.

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BLJA Mitteilungsblatt 4/16

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