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arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Regelungen zur Arbeitsorganisation enthält. Das

entspricht dem Professionalisierungsgedanken der Sozialen Arbeit / der Sozialpäda-

gogik genauso wie der notwendigen Qualitätsentwicklung nach §§ 79 f. SGB VIII.

Nach Durchsicht der eingegangenen Einarbeitungskonzepte und Auswertung der er-

stellten Matrizen haben sich folgende Aspekte als maßgeblich für jeden Planungsent-

wurf in Sachen „Einarbeitung“ im ASD / der Bezirkssozialarbeit (BSA) ergeben:

Die (neuen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen

1

:

1. eine allgemeine Einführung in das Amt und in Arbeitsabläufe erhalten sowie

Wissen um fachspezifisches Verwaltungshandeln erworben haben und ein-

setzen können,

2. einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen und Konsequenzen des eige-

nen beruflichen Handelns erhalten haben,

3. die individuelle Arbeitsorganisation beherrschen,

4. Grundzüge der Arbeit im ASD / der BSA verstanden haben und anwenden

können,

5. jugendamtsinterne Verfahrensabläufe und Schnittstellen kennen und bedienen

können,

6. individuelle Kriterien zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung genauso

wie die (erzieherischen) Bedarfe junger Menschen treffsicher benennen und

notwendige (erzieherische) Hilfen einleiten, beenden und dokumentieren

können,

7. grundsätzlich zwischen „Leistungen“ und „anderen Aufgaben“ des SGB VIII

unterscheiden können und im Einzelfall geeignete und notwendige Hilfen ziel-

gerichtet vermitteln können („Fallsteuerung“),

8. eine relative Sicherheit im Umgang mit den Adressatinnen und Adressaten

gewonnen haben,

9. mögliche Netzwerk- und Kooperationspartner im Wirkungskreis kennen sowie

10. die Organisationskultur verstanden haben und sich mit „ihrem“ Jugendamt

identifizieren können.

Nach Abschluss der Einarbeitung soll die (neue) Fachkraft im ASD / der BSA grund-

sätzlich die volle Fallverantwortung innerhalb eines definierten Zuständigkeitsberei-

ches übernehmen können. Weiterhin soll die Fachkraft

„…konzeptionell entsprech-

end der Aufgabe im Rahmen der Jugendhilfe handeln und den Arbeitsauftrag im

Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Eingriffsverwaltung erfassen und erfüllen.

Gesetzliche Grundlagen sowie Dokumentationsverfahren werden sachgerecht ange-

wandt.“

Des Weiteren soll die Fachkraft

„…in der Lage [sein], ressourcen- und ergeb-

nisorientiert zu arbeiten sowie wirtschaftlich zu denken und zu handeln.

[…] Sie kann den Hilfeplanprozess verantwortlich steuern und kontinuierlich auf

seine Wirksamkeit hin überprüfen. […] Die neue Fachkraft […] kann mit Arbeitsbelas-

tung[en] und Arbeitsspitzen umgehen, Aufgaben priorisieren und Entlastung anfor-

dern. Sie nutzt die kollegiale Beratung […] sowie Supervision.“

2

Allen vorliegenden Einarbeitungskonzepten sowie den Matrizen liegen dabei Zeit-

schienen zugrunde, die entweder Phasenmodelle beschreiben oder gestaffelte Zeit-

1

Vgl. „Checkliste zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter – Allgemeiner Sozialdienst“ des Amtes für Familie

und Jugend des Landratsamts Eichstätt; Ansprechpartnerin: Stilla Bauer

2

Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg: „Einarbeitung neuer Fachkräfte im Sozialpädagogi-

schen Fachdienst“, S. 4; Ansprechpartner: Christiane Lankes und Lorenz Schmid

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BLJA Mitteilungsblatt 4/16

Berichte