Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit bezeichnet eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung. Der Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Grup­pen verwendet. Der gruppenpädagogische Ansatz ist hierbei weit zu verstehen. Er reicht von allgemeinen präventiven Angeboten bis hin zu Leistungen für spezielle Ziel­grup­pen.

Die Ent­schei­dung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart ist unter aktiver Ein­be­zie­hung der Personensorge­be­rech­tig­ten und des betroffenen jungen Menschen im Zusammenwirken der fallzuständigen Fachkräfte vom Jugendamt zu treffen. Da es sich bei Sozialer Gruppenarbeit um eine für vor­aus­sicht­lich längere Zeit zu lei­sten­de Hilfe handelt, ist ein Hilfeplan­ver­fahren durch das Jugendamt erforderlich. Die §§ 36, 36a SGB VIII gelten entsprechend.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit

Ausgestaltung der Sozialen Gruppenarbeit

Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt. Zudem ergeben sich auch Berührungspunkte mit den Hilfestellungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, z. B. Soziale Trainingskurse oder Anti-Aggressions-Trainings.

Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Er­fah­run­gen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbst­be­wusst­sein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Ver­hal­tens­pro­blemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverant­wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fach­be­ratung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.