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regelung des § 10 JuSchG aufzunehmen. Neben der Gefahr, dass hier typische Ver-

haltensmuster eingeübt werden, bestehen auch beim Genuss dieser Produkte ge-

sundheitliche Risiken. Zudem ist bei Jugendschutzkontrollen der Nachweis, ob die

von den Minderjährigen konsumierte Substanz Tabak enthält oder nicht, höchst auf-

wendig und vor Ort kaum zu führen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung des § 10 JuSchG wurde

die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag aufgefordert, diese Regelungslücke

zu schließen und einen Gesetzesentwurf einzubringen, der die nachstehenden Ände-

rungen im JuSchG umsetzt:

Abgabe- und Konsumverbot an Kinder und Jugendliche von nikotinfreien Erzeugnis-

sen (z. B. Dampfsteine, Kräutermischungen, Pilze und Gele), die durch konventionelle

Wasserpfeifen eingeatmet werden, und deren Behältnisse, Ausweitung des beste-

henden Werbeverbotes bei Filmveranstaltungen für Tabakwaren (§ 11 Abs. 5 JuSchG)

auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen, Prüfung der Ausweitung des Gel-

tungsbereiches des § 10 Abs. 1 JuSchG auf Schulen.

Eine Umsetzung dieser Aufforderung bleibt abzuwarten.

Bettina Eickhoff

Neuer Internetauftritt Kindertagespflege

Informationen zu allen Themen der Kindertagespflege können Interessierte

seit Anfang 2016 unter

www.kindertagespflege.bayern.de

abrufen.

Der Internetauftritt wurde vom Bayeri-

schen Staatsministerium für Arbeit und

Soziales, Familie und Integration in Zu-

sammenarbeit mit dem Bayerischen

Landesjugendamt erstellt. Er soll in

erster Linie den Tagespflegefachkräften

eine strukturierte und umfassende Ori-

entierung in dem komplexen Arbeitsfeld ermöglichen. Die große Herausforderung

wird darin bestehen, den Auftritt weiterzuentwickeln und zu jeder Zeit

aktuell zu präsentieren. Wir möchten Sie als Nutzer dazu einladen, An-

regungen, Ergänzungen, Kritik und Aktualisierungsbedarfe gern an das

Landesjugendamt

(inge.daexl@zbfs.bayern.de

) oder das Sozialministe-

rium

(martina.gerbenne@stmas.bayern.de

) weiterzugeben.

Inge Däxl

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BLJA Mitteilungsblatt 1/16

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