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Ausgangslage

Gelungene Bildungs- und Schulkarrieren junger Menschen liegen als entscheidende

Weichensteller für ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben so-

wohl im Interesse der Schule als auch der Kinder- und Jugendhilfe: Die Schülerinnen

und Schüler der Schule sind die Kinder und Jugendlichen der Kinder- und Jugend-

hilfe! Insbesondere individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und

Jugendliche profitieren von einer gut abgestimmten Kooperation zwischen Kinder-

und Jugendhilfe und Schule, bei der die jeweiligen Aufträge und Ziele transparent,

Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten geklärt sowie Synergiepotentiale

ausgeschöpft sind.

Es ist Leitungsaufgabe, die – explizit in den Förderrichtlinien zum staatlichen Förder-

programm JaS geforderte – Kooperation in einem kontinuierlichen Prozess des Infor-

mierens, Aushandelns und Vereinbarens personenunabhängig, funktionsbezogen

und strukturell in beiden Systemen zu verankern.

Schautafeln mit Rolle und Auftrag der JaS

Ausbau von JaS – Auswirkungen auf Trägerstruktur und Schulen

Seit dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats im Jahr 2009, das staatliche Regel-

förderprogramm JaS auf insgesamt 1000 JaS-Stellen im Freistaat Bayern aufzusto-

cken, geht der Ausbau von JaS rasant voran. Allein im Jahr 2015 wurden an 80

Schulen JaS-Fachkräfte neu eingesetzt. Aktuell werden im Freistaat insgesamt 756

JaS-Stellen an 1034 Schulen staatlich gefördert. JaS ist an 533 Mittelschulen, 264

Grundschulen, 144 Förderzentren, 79 Berufsschulen und an 14 Realschulen instal-

liert. Mittlerweile setzen mehr als 200 verschiedene Träger die JaS-Konzeption um.

Mit dem verstärkten Ausbau der JaS haben sich die Organisationsstrukturen der Trä-

ger verändert. Waren in den ersten Jahren die JaS-Fachkräfte noch sozialpädagogi-

sche Pioniere sowohl an der Schule als auch bei ihrem Jugendhilfeträger, so haben

die meisten Träger mittlerweile die Dienst- und Fachaufsicht für mindestens zwei

und bis zu 50 JaS-Fachkräften inne. Den damit einhergehenden personalwirtschaftli-

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BLJA Mitteilungsblatt 1/16