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Ausgangslage
Gelungene Bildungs- und Schulkarrieren junger Menschen liegen als entscheidende
Weichensteller für ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben so-
wohl im Interesse der Schule als auch der Kinder- und Jugendhilfe: Die Schülerinnen
und Schüler der Schule sind die Kinder und Jugendlichen der Kinder- und Jugend-
hilfe! Insbesondere individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und
Jugendliche profitieren von einer gut abgestimmten Kooperation zwischen Kinder-
und Jugendhilfe und Schule, bei der die jeweiligen Aufträge und Ziele transparent,
Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten geklärt sowie Synergiepotentiale
ausgeschöpft sind.
Es ist Leitungsaufgabe, die – explizit in den Förderrichtlinien zum staatlichen Förder-
programm JaS geforderte – Kooperation in einem kontinuierlichen Prozess des Infor-
mierens, Aushandelns und Vereinbarens personenunabhängig, funktionsbezogen
und strukturell in beiden Systemen zu verankern.
Schautafeln mit Rolle und Auftrag der JaS
Ausbau von JaS – Auswirkungen auf Trägerstruktur und Schulen
Seit dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats im Jahr 2009, das staatliche Regel-
förderprogramm JaS auf insgesamt 1000 JaS-Stellen im Freistaat Bayern aufzusto-
cken, geht der Ausbau von JaS rasant voran. Allein im Jahr 2015 wurden an 80
Schulen JaS-Fachkräfte neu eingesetzt. Aktuell werden im Freistaat insgesamt 756
JaS-Stellen an 1034 Schulen staatlich gefördert. JaS ist an 533 Mittelschulen, 264
Grundschulen, 144 Förderzentren, 79 Berufsschulen und an 14 Realschulen instal-
liert. Mittlerweile setzen mehr als 200 verschiedene Träger die JaS-Konzeption um.
Mit dem verstärkten Ausbau der JaS haben sich die Organisationsstrukturen der Trä-
ger verändert. Waren in den ersten Jahren die JaS-Fachkräfte noch sozialpädagogi-
sche Pioniere sowohl an der Schule als auch bei ihrem Jugendhilfeträger, so haben
die meisten Träger mittlerweile die Dienst- und Fachaufsicht für mindestens zwei
und bis zu 50 JaS-Fachkräften inne. Den damit einhergehenden personalwirtschaftli-
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BLJA Mitteilungsblatt 1/16