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nommen). Darüber hinaus sollten die vertraglichen Vereinbarungen mit den für die

Jugendämter tätigen FGKiKP so aufgebaut sein, dass nicht von einer persönlichen

Abhängigkeit zum Auftraggeber ausgegangen werden muss. Die Regelungen bezüg-

lich „Weisungen“ oder „Betriebliche Anwesenheit“ sollten deshalb dementspre-

chend ausgeführt werden.

René Ergenzinger

Regionale Kooperationsveranstaltungen für

Leitungskräfte im Bereich der Jugendsozial-

arbeit an Schulen (JaS)

Im Oktober 2015 startete das Bayerische Landesjugendamt in Zusammenarbeit mit

den Fortbildungsverantwortlichen für den Schulbereich an den Bezirksregierungen

ein neues Fortbildungsformat für Träger der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

und Schulleitungen auf regionaler Ebene.

Gabriela Lerch-Wolfrum und Dr. Ulrich Seiser geben das Impulsreferat „Kooperation als Leitungsaufgabe“

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BLJA Mitteilungsblatt 1/16

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