Thema
sind (Flexibilität von Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, moderner tech-
nischer Arbeitsplatz etc.).
Das stichhaltigste Argument für die Notwendigkeit von Wissensmanagement dürfte
jedoch der demografische Wandel sein. Die Überalterung ist in den vergangenen
Jahren nicht nur ein brisantes Thema für unsere Gesellschaft im Gesamtkontext ge-
worden, sondern stellt auch für die Belegschaft in Jugendämtern eine große Heraus-
forderung dar, denn in den kommenden Jahren werden zahlreiche und vor allem
langjährige Wissensträgerinnen und Wissensträger in bayerischen Jugendämtern
ausscheiden und in den Ruhestand gehen. Mit ihnen geht wertvolles Erfahrungswis-
sen unwiederbringlich verloren, sofern dieses Wissen nicht bereits gesichert worden
ist bzw. perspektifisch festgehalten werden soll. Hier sind Ansätze zur Bewahrung
von Wissen eine zwingende Angelegenheit, um es nachfolgenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und den Einstieg in die Arbeit zu erleich-
tern. Aber nicht nur das, sondern gerade auch die Vermeidung von Doppelarbeit
schafft hier eine Grundlage für eine effiziente und zeitökonomische Herangehens-
weise an Inhalte sowohl für neue Fach- und Führungskräfte als auch für die bereits
bestehende Belegschaft. Müller (2015, S. 5) schildert aber auch die Schwierigkeit der
Bewahrung von Erfahrungswissen „da die Menschen ihr Wissen oft unbewusst ver-
wenden, Experten wenig Zeit haben und mit der Preisgabe von Wissen häufig psy-
chologische Barrieren wie die Angst vor Machtverlust verbunden sind“. Darüber
hinaus sind es insbesondere die in den nächsten Jahren ausscheidenden Fach- und
Führungskräfte, die es nicht gewohnt sind ihre Projekt- und Prozesserfahrungen zu
dokumentieren und anderen zur Verfügung zu stellen (Bumiller, Hübler & Simen ,
2015, S. 10), was einem enormen Verlust an Wissen gleichkommt.
Das Ausscheiden von (langjährigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geht immer
mit dem Verlust von Erfahrungs- und Expertenwissen einher und fordert dem Ju-
gendamt eine enorme Anstrengungsleistung ab, um diese Wissenlücken zu schlie-
ßen. Mit besonderer Härte trifft es das Jugendamt dann, wenn es sich um exklusives,
nicht gesichertes Expertenwissen handelt, denn die verbleibenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stehen vor der Herausforderung, das benötigte Wissen neu zu erwer-
ben. Die nötigen Informationen neu zu recherchieren kostet dabei oft sehr viel Zeit.
Um den möglichen Verlust von Wissen entgegenzuwirken, sind daher Wissensmana-
gementprozesse erforderlich. Ein sehr einfaches Beispiel hierfür ist die Dokumenta-
tion eines abgeschlossenen Projektes: Wird die Dokumentation so abgespeichert,
dass alle den Speicherort kennen und zu diesem Zugang haben, kann auf bereits vor-
handene Lösungen zurückgegriffen werden, die im Optimalfall bereits modifiziert
worden sind (Lessons Learned). Auch bereits bewährte Vorgehensweisen (Best
Practice) sollten dokumentiert und für alle zugänglich gemacht werden, um den Ab-
lauf von Verfahrensstrukturen transparenter zu gestalten und zu optimieren. An-
spruchsvoller ist die Aufgabe, das Wissen eines Fachexperten so nutzbar zu machen,
dass es anderen in einer gewinnbringenden Art und Weise zur Verfügung steht.
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BLJA Mitteilungsblatt 1/16
Exkurs
Wird Wissensmanagement aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet, so geht
es um die Verwaltung und Bilanzierung von klassischen Ressourcen wie Rohstoff,
Arbeit und Kapital. Anfänglich wurde dies auch mit der „neuen“ Ressource – dem
Wissen – versucht. Die rein ökonomische Sichtweise auf die Ressource Wissen je-