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auch mögliche) Anstrengungen gegeben, die ambulanten Hilfen zur Erziehung auszubauen

und weiterzuentwickeln (zum Beispiel die Sozialpädagogische Familienhilfe) oder die „alte“

Heimerziehung durch ein differenziertes Programm der stationären Unterbringung zu refor-

mieren. Auch die offene Jugendarbeit hatte sich unbeschadet der dürftigen rechtlichen

Grundlagen zunächst urwüchsig, und dann durchaus auch systematisch, ihren Platz in der

Jugendhilfelandschaft erobert. Mit der rechtlichen Einordnung der Reformanstöße aus der

Praxis der Jugendhilfelandschaft im SGB VIII wurde eine leistungsrechtliche Grundlage ge-

schaffen, welche die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe aus einem gesicherten

Bestand heraus ermöglichte. Dagegen wurden die etablierten Jugendhilfestrukturen (zum

Beispiel die Zweigliedrigkeit des Jugendamts, das Subsidiaritätsprinzip) nach langwierigen

politischen Diskussionen nahezu unverändert aus dem alten JWG übernommen. Die neuen

Verfahrensvorschriften rückten schließlich die „Betroffenen“, nunmehr als Leistungsberech-

tigte, in eine neue Rolle als Mitwirkende und Mitentscheider mit eigenen Rechten und An-

sprüchen. Hier wurde jugendhilferechtlich manches vorgedacht, was heute in einer moder-

nen öffentlichen Verwaltung insgesamt auf der Tagesordnung steht.

Entwicklungsdynamik seit 1990

Beeindruckend ist ein Blick auf die Statistik, auch wenn sich diese Werte im jeweiligen örtli-

chen Bereich mitunter etwas problematischer darstellen. Einige Vergleichswerte mögen die

Gesamtentwicklung exemplarisch verdeutlichen: Die Zahl der Sozialpädagogischen Familien-

hilfen stieg von 1991 (13.027 Hilfen) bis 2006 (52.786 Hilfen) um 160,5 Prozent und hat sich

seither nochmals verdoppelt, die Zahl der institutionellen Beratung (Erziehungsberatung) im

gleichen Zeitraum um 101 Prozent mit fortbestehend steigender Tendenz.

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Die Inanspruch-

nahme der Heimerziehung stagnierte zunächst, hatte dann – statistisch betrachtet – einen

eher uneinheitlichen Verlauf, und stieg von 2008 bis 2013 kontinuierlich an. Der Zuwachs

liegt in diesem Zeitraum bei 20,4 Prozent (86.163 zu 103.742 Hilfen)

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. Die Zahl der Mitarbei-

terinnen und Mitarbeiter stieg von 1990 bis 2014 um rund 64 Prozent und lag 2014 bei

740.000 Personen. Die Ausgaben haben sich – auch preisbereinigt – in diesem Zeitraum

mehr als verdoppelt. Die reinen Ausgaben der öffentlichen Hand lagen 2013 bei rund 33 Mil-

liarden Euro.

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Das SGB VIII erfuhr in den letzten 25 Jahren insgesamt 41 Änderungen

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zuletzt mit dem „Ge-

setz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder

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Statistisches Bundesamt (Hg.): 16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland. Ergebnisse der Kinder- und Jugend-

hilfestatistiken. Erzieherische Hilfen 1991 bis 2006. „Von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung”. Wiesbaden: 2008.

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Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter/Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Technischen Univer-

sität Dortmund: Statistische Blätter. D I 6. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII). Mainz/Dortmund:

2015

. http://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/presse

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Pothmann, Jens/Schilling, Matthias: Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen – ausgewählte Thesen. Vor-

trag auf der AGJ-Fachtagung „Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe“ in Berlin

am 11./12. März 2015. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dortmund.

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Dazu ausführlich Wabnitz, a.a.O.