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zu identifizieren, aufzubereiten, weiterzugeben und weiterzuentwickeln. Best Practice

Sharing liefert die Grundlage dafür, dass die Mitglieder einer Organisation auf Wis-

sen und Erfahrungen von anderen zur Lösung spezifischer Probleme gezielt zugrei-

fen können“ (Reinmann, 2009, S. 77). Wenn Best Practice Sharing in der Behörde

eingeführt und stetig weiterentwickelt wird, wird die anfängliche Mehrarbeit – wie es

bei neuen und unerprobten Arbeitsabläufen stets der Fall ist – schließlich reduziert

oder Doppelarbeit gar vermieden. Darüber hinaus baut der Best Practice Ansatz dem

Verlust von Wissen vor und dient somit der Wissensbewahrung.

Um Best Practice Sharing in der Behörde einzusetzen, kann eine Projektgruppe in-

stalliert oder ein Workshop abgehalten werden. Ziel ist dabei, bereits bewährte Stra-

tegien (z. B. Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung, interne Kommunikation) zu

eruieren und zu verschriftlichen. Bei der Dokumentation und Speicherung von Best

Practices ist zu beachten, dass diese für alle nachvollziehbar sein müssen und der

Speicherort bekannt ist. Best Practices sind dabei nicht starr, sondern müssen an den

jeweilige Bedarf (z. B. bei Gesetzesänderungen) angepasst und weiterentwickelt wer-

den. Diejenigen Behörden, die bereits mit Intranet arbeiten, haben darüber hinaus

die Möglichkeit, die jeweiligen Best Practice auch dort abzulegen. Mit Hilfe der Ver-

schlagwortung und Intranetsuche wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die

Möglichkeit eröffnet, schnell und einfach zu den jeweiligen Best Practices zu gelangen.

2. Lessons Learned

Sprichwörtlich geht es darum, Lehren aus Projekten oder auch aus dem bisherigen

Verfahrensablauf der Arbeit zu ziehen. Dabei sollen alle Erfahrungen festgehalten

werden, um geeignete Praktiken zu wiederholen und weniger geeignete zu vermei-

den. Ziel dieser Methode ist es demnach „systematisch aus erfolgreichen und weni-

ger erfolgreichen Vorgehensweisen bzw. Fehlern für die Zukunft zu lernen und diese

Lehren nachhaltig in der Organisation zu verankern“ (Mittelmann, 2011, S. 75). Hier-

für bedarf es einer Fehlerkultur in der Behörde, die nicht verurteilt, sondern bereit ist,

Lehren aus der Situation zu ziehen.

Werden Lessons Learned im Jugendamt eingesetzt, so kommen nach Mittelmann

(2011, S. 75) drei Prozesse zum Tragen:

1) Identifizieren und Aufbereiten der Erfahrungen:

Zunächst müssen von der Amtsleitung oder Abteilungsleitung Projekte, Aktivitäten

oder besondere Ereignisse ausgewählt werden, die deutliche Verzerrungen in positi-

ver oder negativer Art vorzuweisen haben und daher deutlich über oder unter dem

erwarteten Erfolg liegen. Um ein möglichst breites Bild der vorausgegangenen Situa-

tion zu erhalten, empfiehlt es sich, möglichst viele beteiligte Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter zu befragen. Als Erhebungsmethode eigenen sich z. B. Einzel-, aber auch

Gruppeninterviews.

Um die Verständlichkeit und Wiederverwendung zu gewährleisten, empfiehlt Mittel-

mann (ebd., S.76) folgender Grundstruktur zu folgen:

a) Gesamtsituation und Rahmenbedingungen, unter denen diese Erfahrungen ge-

macht wurden, kurz beschreiben.

b) Die identifizierten Kernthemen beschreiben und begründen, was in einer Situation

genauso wieder gemacht, unbedingt vermieden oder ganz anders gehandhabt

werden sollte.

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BLJA Mitteilungsblatt 3/16