Auslandsadoption
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland bietet kinderlosen Paaren eine konkrete Chance, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Gleichzeitig erhält ein Kind, das in seinen Lebensperspektiven unter Umständen benachteiligt sein könnte, eine gute Zukunftsperspektive. Diese Form der Adoption ist jedoch nur bedingt mit der Adoption eines Kindes aus dem Inland zu vergleichen.
In der Regel werden Kinder ab einem Alter von zwei Jahren nach Deutschland vermittelt. Hintergrund ist, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, in seinem Kulturkreis aufzuwachsen. Daher wird zunächst nach Adoptiveltern im Heimatland des Kindes gesucht (Subsidiaritätsprinzip).
Für gewöhnlich liegen nur wenige Informationen zur Vorgeschichte, Herkunft und gesundheitlichen Situation des Kindes vor. Eine zusätzliche Belastung der Erziehungssituation aufgrund der Entwurzelung des Kindes ist zu berücksichtigen.
Die Zusammenarbeit der an der Auslandsadoptionsvermittlung beteiligten Fachstellen im Heimatland der Bewerber und des Kindes erfordern Zeit, Vertrauen in die Arbeit dieser Stellen und viel Risikobereitschaft und Enthusiasmus der Adoptionsbewerber. Eine fachkundige Begleitung der Adoption durch die zur Auslandsadoptionsvermittlung befugten Fachstellen ist somit besonders wichtig und hilfreich. Sie ist auch ausdrücklich im Gesetz vorgesehen.