Die Verwaltung

Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet.

Einer jugendhilfespezifischen Tradition folgend ist das Landes­jugend­amt, wie auch die örtlichen Jugendämter, eine "zweigliedrige Behörde": Sie besteht aus der Verwaltung des Landesjugendamts und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Ausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.

Mit dem 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom 26. Juli 2005 (Gesetz- und Verordungsblatt - GVBl - S. 287) wurden die bisherige Verwaltung für Versorgung und Familien­förderung, die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sowie das Bayerische Landesjugendamt zu einer neuen zentralen Landes­be­hör­de "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (ZBFS) zusammen­gefasst. Es ist als leistungsfähige Behörde bürgernah und dienstleistungs­orien­tiert auf verschiedenen Feldern der Familienförderung, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Sozialrechts tätig und entwickelt sich ins­besondere hinsichtlich der Unterstützung von Familien zu einem zentralen Ansprechpartner und Dienstleister.

Sitz des ZBFS als landeszentrale Fachbehörde ist Bayreuth, als Dienstort für das Landesjugendamt wurde München bestimmt.