Fortbildungskonzeption
Konzeptionelle Grundlagen zum Fortbildungsauftrag des Bayerischen Landesjugendamtes
In der Fortbildungskonzeption verdeutlicht das Landesjugendamt seinen Fortbildungsauftrag und sein Fortbildungsprofil:
- Das Bayerische Landesjugendamt im Zentrum Bayern Familie und Soziales übernimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers gemäß § 85 Abs. 2, Nr. 1, 2 und 8 SGB VIII. Nach den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen ist das Landesjugendamt prinzipiell für Fortbildungen und Beratungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sachlich zuständig, mit Ausnahme der Fortbildung und Fachberatung in der Jugendarbeit sowie damit zusammenhängenden Fragen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes, die dem Bayerischen Jugendring übertragen sind (Art. 16, 19 BayKJHG).
- Alle Veranstaltungen dienen der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Leistungsstandards der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern.
- Das Fortbildungsprogramm vermittelt die fachlichen Positionen des Landesjugendamts, um eine qualitative Gesamtentwicklung in der Jugendhilfe zu sichern. Es nimmt dabei Fortbildungsvorschläge aus der Praxis vor Ort und aus den eigenen Fortbildungsveranstaltungen auf (Nachfrageorientierung).
- Zielgruppe der Fortbildungen sind die bayerischen Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe. Für jede einzelne Veranstaltung wird die Zielgruppe differenziert festgelegt.
- Das Kooperationsgebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, also die Zusammenarbeit etwa mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule, Polizei, Gericht u.a. wird nicht nur bei einzelnen Veranstaltungen durch die Öffnung für die verschiedenen Berufsgruppen realisiert, vielmehr erfolgt bereits die Programmplanung soweit als möglich in Abstimmung mit entsprechenden Fortbildungsveranstaltern.
- Für die Qualität der Fortbildungen sind die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Referentinnen und Referenten von zentraler Bedeutung. Sie verfügen über einschlägige Praxiserfahrungen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie über spezifisches Fachwissen für die Fortbildung von Fachkräften der Jugendhilfe. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung, sorgen für den Praxisbezug und gewährleisten eine Integration der Ressourcen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Auseinandersetzung mit den Fortbildungsinhalten.
- Die Umsetzung von Fortbildungsergebnissen liegt in der Verantwortung der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie bei deren Vorgesetzten, die den Transfer des Gelernten im beruflichen Alltag ermöglichen.
- Die Auswahl und Belegung der Tagungshäuser erfolgt nach Kriterien, die der Bedeutung des Lernsettings für den Fortbildungserfolg Rechnung tragen.
- Die 1999 veröffentlichte Fortbildungskonzeption stellt das Kernstück eines umfangreichen Qualitätshandbuches dar. Die darin ebenfalls beschriebenen Arbeitsprozesse und Qualitätsstandards, sowie die Checklisten und Formulare werden regelmäßig fortgeschrieben.