Vermittlung schwer vermittelbarer Kinder

Die Bereitschaft, gesunde Säuglinge oder Kleinkinder zu adoptieren ist regelmäßig sehr groß. Für ältere, kranke oder behinderte Kinder stehen hingegen kaum auf­nah­me­bereite Familien zur Verfügung. Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) sieht für schwer vermittelbare Kinder - zu­sätz­lich zu den Bemühungen der örtlichen Ver­mitt­lungs­stellen - eine über­regionale Vermittlung durch die Zentrale Adop­tions­stel­le des Landes­jugendamtes vor.

Rechtsgrundlage


Eine örtliche Vermittlungsstelle ist verpflichtet, die Zentrale Adoptions­stelle zu unter­rich­ten, wenn eigene Vermittlungsbemühungen nicht zum Erfolg führen und ein Kind nicht in absehbarer Zeit (d. h. innerhalb von drei Monaten, § 10 AdVermiG) in Adop­tions­pflege vermittelt werden kann.

Die Unterstützung der Zentralen Adoptionsstelle ist häufig erforderlich

  • bei Kindern, die sich bereits im Schulalter befinden
  • bei Geschwistern, die zusammenbleiben sollen
  • bei Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und
  • bei Säuglingen und Kleinkindern, deren Entwicklung z. B. aufgrund von Al­ko­hol- oder Drogenmissbrauch während der Schwangerschaft noch nicht ab­seh­bar ist.

Zur Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe benötigt das Landes­jugendamt um­fas­sende Informationen zur Vorgeschichte des Kindes und der Eltern sowie An­ga­ben zum erzieherischen Bedarf und den erforderlichen Kompetenzen der Adop­tiv­familie. Bei kranken oder behinderten Kindern sollten außerdem aussagekräftige medizinische Unterlagen vorgelegt werden.

Damit der Zentralen Adoptionsstelle bei der Suche nach geeigneten Adoptiveltern eine ausreichende Zahl aufnahmebereiter Familien zur Verfügung steht, sind durch die ört­li­chen Adoptionsvermittlungsstellen die Bewerber zu melden, die sich für die Auf­nah­me eines schwer ver­mittel­baren Kindes interessieren.

An der Vermittlung von gesunden Säuglingen oder Kleinkindern ist die Zentrale Adop­tions­stelle in der Regel nicht beteiligt.

Aufgaben des Landesjugendamts

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts sucht in enger Kooperation mit den örtlichen Vermittlungsstellen überregional nach geeigneten Eltern für die ihr ge­mel­deten Kinder mittels

  • intensiver Informations- und Beratungsgespräche für interessierte Bewerber
  • gezielter Nachfrage bei einzelnen Jugendämtern und
  • Unterstützung bei der Erstellung eines "Adoptionsanzeigers" (Kurzbiografie eines Kindes) für alle bayerischen Vermittlungsstellen und die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter in Deutschland.

Zeichnet sich eine Vermittlungsmöglichkeit ab, klären die zuständigen ört­li­chen Ju­gend­ämter weitere Einzelheiten. In Einzelfällen kann die Zentrale Adoptionsstelle am weiteren Verlauf der Vermittlung beteiligt und zu Gesprächen mit in Frage kom­men­den Adoptionsbewerbern hinzugezogen werden.

Fachbeiträge und Publikationen

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemein­schaft der Landesjugend­ämter; 8. neu bearbeitete Fassung, Schwerin 2019