Freizeit und Erholung

Die Angebote der Familienfreizeit und -erholung richten sich ins­be­son­dere an Fa­mi­lien mit hohen Belastungen. Ziel der Angebote ist es, neue Kraft für die Bewältigung des Alltags zu schöpfen, Zeit für sich zu haben und dem Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung nach­zu­kom­men, so dass Beziehungen untereinander neu erlebt und gestaltet werden können.

Rechtsgrundlage

Familien sind heutzutage vielfältig und müssen immer höhere An­pas­sungs­leis­tun­gen erbringen. Besonders betroffen sind Allein­er­ziehen­de, Familien mit pflege­be­dürf­ti­gen oder von Behinderung betroffenen An­gehörigen, in Armut lebende oder von Ar­beits­lo­sig­keit betroffene Fa­mi­lien, kinderreiche Familien sowie Familien in schwie­ri­gen kul­tu­rel­len und sozialen Situationen.

Folgende Angebote sollen den notwendigen Ausgleich zum Alltag ermöglichen:

Freizeitangebote für Kinder

Damit Ihr Kind seine Freizeit sinnvoll nutzen kann, gibt es ver­schie­de­ne wohnungsnahe Freizeitangebote, die ko­sten­los in Anspruch genommen werden können oder mit nur geringen Kosten verbunden sind: sportliche Aktivitäten, attraktive Erholungsflächen, Kurs- und Wochen­end­an­ge­bote oder Ferienpässe und -angebote.

Familienferien

Gerade für Familien aus einkommensschwächeren oder kinderreichen Familien sind Familienferienstätten oft die einzige Möglichkeit, gemeinsam Urlaub zu machen. Ver­schie­de­ne Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten Aufenthalte in Erholungsmaßnahmen an. Um einen Zu­schuss vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu erhalten, können Sie einen An­trag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen.

Günstige Ferien- und Erholungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Jugendherbergswerk. Einige ausgewählte Häu­ser sind für den Aufenthalt von Familien besonders ge­eig­net. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bayern.jugendherberge.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den örtlichen Jugendämtern und Trägern der freien Wohlfahrtspflege.

Kinder- und Jugenderholung

Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung ge­hö­ren Aufenthalte in Erholungsheimen und Ferienlagern, Fe­rien­fahrten und auch die Stadtranderholung. Ein großer Teil davon findet im Bereich der Jugendarbeit statt und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gefördert.

Müttergenesungskuren

Müttergenesungskuren, auch Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren genannt, sind in erster Linie an eine ge­sund­heit­liche oder psychosoziale Indikation gebunden. Sie finden in der Regel in Einrichtungen des „Deutschen Mütter­ge­ne­sungs­werks“ statt und werden bei den freien Wohl­fahrts­ver­bänden beantragt. Die Krankenkassen übernehmen die Ko­sten oder gewähren einen Zuschuss. In besonderen Fällen bestehen dazu auch weitere staatliche För­der­mög­lich­keiten.

Kinderkuren

Kinderkuren werden aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verordnet. Sie sind vorrangig eine Leistung der Sozial­ver­sicherung (siehe auch das weitere Informationsangebot beim Bayerischen Staats­mini­sterium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration).


Fachbeiträge und Publikationen 

Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fa­milie und Frauen  (Hrsg.); Rahmenvereinbarung über die Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemein­nützigen Familien­erholung in Familienferienstätten und für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden sowie der Förderung durch den Freistaat Bayern; München 2012

Retz, Eliane; Possinger, Johanna: Kurzevaluation der Einrichtungen der Fa­mi­lien­erholung – Kurzfassung Deutsches Jugendinstitut e. V.; München 2012