Auslandsberührung
Der Begriff der Adoption mit Auslandsberührung wird verwendet, wenn ein Kind im Inland adoptiert wird, jedoch dieses oder seine Adoptiveltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Hat das zu adoptierende Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind bei der Adoption die Zustimmungserfordernisse des Landes, dessen Staatsangehörigkeit das Kind hat, zu beachten. In der Regel entfällt hier ein internationales Vermittlungsverfahren. Lebt das Kind zum Zeitpunkt der Adoption seit weniger als zwei Jahren in Deutschland, so ist hingegen ein internationales Vermittlungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund der Vielzahl binationaler Ehen stellen Stiefelternadoptionen den größten Anteil der Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung dar.