Anmeldung/AGB

Kosten - Gebühren

Die Kursgebühren sind den jeweiligen Kursausschreibungen zu entnehmen. In die­sem Betrag sind auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten; Rei­se­ko­sten sind darin nicht eingeschlossen.

Rücktritt von der Teilnahme

Nach einer erteilten Zusage durch das Bayerische Landesjugendamt werden bei einer Absage seitens einer Kursteilnehmerin oder eines Kursteilnehmers:

  • bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren von 25 %
  • ab sechs Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 %
  • ab zwei Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 %

der Kursgebühr erhoben.

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur in schriftlicher Form, eine telefonische Ab­sage erst in Verbindung mit einem nachträglichen Schreiben gültig.

Regelung für zweiteilige Kurse:

Bei Krankheit oder Verhinderung am zweiten Kursteil ist grundsätzlich keine Rück­erstattung der Teilnahmegebühr möglich.

Teilnahmebescheinigung

Am Ende eines Kurses erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung.

Anmeldung

Hier finden Sie unser Fortbildungsprogramm und können sich dort anmelden.

Die aktuellsten Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kursseiten hier im Netz.

Zu den einzelnen Rubriken:

Allgemeine Kurse

Zum aktuellen Kursprogramm

Datenschutzhinweise Fortbildung

Das Bayerische Landesjugendamt kann sich weder durch die Pro­gramm­aus­schrei­bung noch durch die schriftliche Zusage verpflichten, alle Kurse zu veranstalten.

 

Jas Logo Jugendsozialarbeit an Schulen

Zu den Fortbildungsangeboten zum staatlichen Förderprogramm "Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS)

Datenschutzhinweise JaS-Fortbildung

Telefonische Anmeldungen sowie unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.

Anmeldeschluss

3 Monate vor Kursbeginn

Zusagen – Absagen

Die Zu- und Absagen erhalten Sie unaufgefordert und zeitnah nach dem An­mel­de­schluss und der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

(Für die JaS-Tandemkurse gelten spezielle Bedingungen. Sie sind hier einsehbar)

Auswahl

Die Teilnehmerauswahl richtet sich nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Bei Überbuchungen von Kursen wird im Regelfall maximal eine Fortbildung pro Person zugesagt.

 

Koki  Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit

Zu den Fortbildungsangeboten zum staatlichen Förder­programm "Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) - Netzwerk frühe Kindheit

Datenschutzhinweise KoKi-Fortbildung

Anmeldeschluss

Wird zeitnah bekanntgegeben.

Zusagen - Absagen

Telefonische Anmeldungen sowie unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kurse mit zwei Kursteilen weder getrennt gebucht werden können, noch die Teilnahme an nur einem Kursteil möglich ist.