Hier finden Sie unser Fortbildungsprogramm 2022.
Die aktuellsten Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kursseiten hier im Netz.
Anmeldung / Organisation
Zu den einzelnen Rubriken:
- Allgemeine Kurse
- Fortbildungsangebote zum staatlichen Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS)
- Fortbildungsangebote zum staatlichen Förderprogramm „Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) - Netzwerk frühe Kindheit“
Allgemeine Kurse
Anmeldeformular Fortbildung K-Kurse
Datenschutzhinweise Fortbildung
Bei Zusendung der Anmeldung per E-Mail nennen Sie bitte im Betreff den gewählten Kurs.
Anmeldeschluss
ohne Anmeldeschluss
Zusagen – Absagen
Zusagen erfolgen ab Januar.
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen ist es leider nicht möglich, Zu- oder Absagen jeweils einzeln zu begründen.
Mit der Zusage des Bayerischen Landesjugendamtes erhalten Sie gleichzeitig eine Aufforderung, die anfallenden Kursgebühren zu überweisen. Nach Zahlungseingang sind Sie berechtigt, an der Fortbildung teilzunehmen. Diese Teilnahmeberechtigung ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wird nach erteilter Zusage seitens der Anmelderin oder des Anmelders die Teilnahme abgesagt, muss das Bayerische Landesjugendamt baldmöglichst informiert werden, damit Interessenten und Interessentinnen von der Warteliste benachrichtigt werden können. Die Auswahl einer geeigneten Ersatzperson ist wegen der unterschiedlichen Anforderungskriterien der jeweiligen Veranstaltung allein dem Landesjugendamt vorbehalten. Nachrücker können vom Arbeitgeber benannt werden, jedoch unterliegt es der Entscheidung des Bayerischen Landesjugendamtes, ob diese Person zur Zielgruppe des Kurses und der Zusammensetzung der Gruppe passt.
Etwa sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie das endgültige Einladungsschreiben mit Wegbeschreibung, Teilnehmerliste und damit die Bestätigung, dass der Kurs durchgeführt wird.
Das Bayerische Landesjugendamt kann sich weder durch die Programmausschreibung noch durch die schriftliche Zusage verpflichten, alle Kurse zu veranstalten.
Auswahl
Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Bei Überbuchungen von Kursen wird im Regelfall maximal eine Fortbildung pro Person zugesagt.
Jugendsozialarbeit an Schulen
Zu den Fortbildungsangeboten zum staatlichen Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS)
Anmeldeformular JaS-Fortbildung
Datenschutzhinweise JaS-Fortbildung
(Für die JaS-Tandemkurse gelten spezielle Bedingungen. Sie sind hier einsehbar.)
Anmeldeschluss
3 Monate vor Kursbeginn
Zusagen – Absagen
Die Zu- und Absagen erhalten Sie unaufgefordert und zeitnah nach dem Anmeldeschluss und der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
(Für die JaS-Tandemkurse gelten spezielle Bedingungen. Sie sind hier einsehbar)
Auswahl
Die Teilnehmerauswahl richtet sich nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Bei Überbuchungen von Kursen wird im Regelfall maximal eine Fortbildung pro Person zugesagt.
Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit
Anmeldeformular KoKi-Fortbildung
Datenschutzhinweise KoKi-Fortbildung
Anmeldeschluss
14. Januar 2022
Zusagen - Absagen
Telefonische Anmeldungen sowie unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Kurse mit zwei Kursteilen weder getrennt gebucht werden können, noch die Teilnahme an nur einem Kursteil möglich ist.
Kosten - Gebühren
Die Kursgebühren sind den jeweiligen Kursausschreibungen zu entnehmen. In diesem Betrag sind auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten; Reisekosten sind darin nicht eingeschlossen.
Rücktritt von der Teilnahme
Nach einer erteilten Zusage durch das Bayerische Landesjugendamt werden bei einer Absage seitens einer Kursteilnehmerin oder eines -teilnehmers:
- bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren von 25 %
- ab sechs Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 %
- ab zwei Wochen vor Kursbeginn Verwaltungsgebühren in Höhe von 100%
der Kursgebühr erhoben.
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur in schriftlicher Form, eine telefonische Absage erst in Verbindung mit einem nachträglichen Schreiben gültig.
Regelung für zweiteilige Kurse:
Bei Krankheit oder Verhinderung am zweiten Kursteil ist grundsätzlich keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr möglich.
Teilnahmebescheinigung – Auswertung
Am Ende eines Kurses erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und werden gebeten, den Auswertungsbogen auszufüllen. Das Team Fortbildung ist sehr an den Rückmeldungen interessiert, um die Kursangebote an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren.