Jugendsozialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigen­stän­dig in der Ziel­set­zung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugend­sozial­arbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

Aufgaben das Landesjugendamts

Das Landesjugendamt will mit gezielten flächendeckenden Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen die fachpolitischen Zielsetzungen des Regel­förder­programms zur Jugend­sozial­arbeit an Schulen landesweit umsetzen.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamtes

Datenschutz in der Jugendsozialarbeit an Schulen mit FAQs

Stötter, Andrea: Regionale Kooperationsveranstaltung für Leitungskräfte im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 1/2016

Fortbildung als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Förderprogramms Jugensozialarbeit an Schulen (JaS), ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt, Stand 2007

Hartmann, Regina: Kooperation als Leitungsaufgabe. Über die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 4/2006

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Reber, Martin: Das Arbeiten der Jugendsozialarbeit an Schulen unter Pandemiebedingungen – Möglichkeiten der Beratung in Präsenz und digital. Bachelorarbeit, 2021.

Fortbildungsangebot "Jugendsozialarbeit an Schulen im aktuellen Fortbildungs­programm; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2021; AZ IV4/0113.01-3/404

Weiterführende Links und Informationen

Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen. Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales vom 04. Dezember 2020

Jugendsozialarbeit an Schulen. Informationen des Bayerisches Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales