Migration

Die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beziehen sich grund­sätz­lich auf alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und ge­mein­schafts­fähi­gen Persönlichkeit.

In der UN-Kinderrechtskonvention wird aufgeführt, dass die päda­go­gische Arbeit „dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen vermitteln soll“.


Entsprechend dem Haager Minderjährigenschutzabkommen von 1961 haben alle Minderjährigen, auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anspruch auf Schutz durch die Gerichte und Verwaltungsorgane. Zu diesen gehören auch die kom­mu­na­len Jugendbehörden.

Eine daraus resultierende interkulturelle Öffnung der Sozialen Dienste in den Ju­gend­äm­tern ist zur fachpolitisch gewünschten Quer­schnitts­aufgabe geworden und richtet sich an alle Menschen mit Bedarf an Unterstützungs- sowie Hilfsangeboten, z. B. die Hilfen zur Erziehung. Hierdurch können alle Familien, unabhängig von ihrer Herkunft in schwierigen gesellschaftlichen und sozioökonomischen Lebens­verhält­nissen adäquat unterstützt und begleitet werden.

Die interkulturelle Öffnung soll aber auch eine Qualifizierung der An­ge­bo­te be­wir­ken. Ziel muss sein, Unterschiede nicht zu verleugnen, sondern zu er­ken­nen, zu respektieren und sich mit der Lebenswelt der Migranten zu be­fas­sen. Die hierfür benötigte interkulturelle Kompetenz ist ein Teilaspekt der interkulturellen Öff­nung und bedeutet die Er­wei­te­rung des Fachwissens, um die komplexen Le­bens­bedingungen und Bedürfnisse der Gesamtbevölkerung zu verstehen und ent­spre­chend professionell handeln zu können.

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist ebenso wie die Mehr­heits­gesellschaft äußerst heterogen. Deshalb wird es in der Praxis immer darum gehen müssen, das professionelle Handeln auf konkrete Menschen mit konkreten Ressourcen in einem konkreten Kontext abzustimmen und niederschwellige Angebote bereit zu stellen.

Erst durch die konsequente Umsetzung der interkulturellen Öffnung durch die Ver­wal­tung, die Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist eine nach­hal­ti­ge Chancengerechtigkeit und Partizipation aller Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft zu erreichen.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Diese Querschnittsaufgabe findet Eingang in alle Überlegungen, Ver­öff­ent­lichungen und Beratungen des Baye­risches Landes­jugend­amts im ZBFS, um das gesamte Ar­beits­feld der Kinder- und Ju­gend­hil­fe für die besonderen Bedarfe für Familien mit Migrationshintergrund zu öffnen und die örtlichen Träger der öffentlichen Ju­gend­hil­fe zu sensibilisieren.

Hier spielen Kompetenzen einer migrationssensiblen Gesprächs­füh­rung, Höflichkeit, Achtung, Toleranz, Wertschätzung und Offenheit, neben dem Wissen um kulturelle Besonderheiten und Sprach­kennt­nissen eine wesentliche Rolle in der Hil­fe­steue­rung und Leistungs­er­bringung.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Integration von jungen Migrantinnen und Migranten als Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe; München 2009

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Kappel, Monika; Straus, Florian; Weiterschan, Walter: Interkulturelle Aspekte bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens; Deutsches Jugendinstitut e.V. (Hrsg.); München 2004

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elfter Kinder- und Jugendbericht; Berlin 2002