Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses: Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)

[17.04.2024]  Zur Befassung mit den bestehenden Herausforderungen hat der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) in seiner 156. Sitzung den Einsatz einer Arbeitsgruppe (LJHA AG UMA) beschlossen.

Im Zuge des Anstiegs der Fallzahlen unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (UMA) sind die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in Bayern mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.

Insbesondere für die Jugendämter geht die Unterbringung und Betreuung von UMA mit einer erheblichen Belastungssituation einher.

Zur Befassung mit den bestehenden Herausforderungen hat der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) in seiner 156. Sitzung den Einsatz einer Arbeitsgruppe (LJHA AG UMA) – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, des Vorstands und der Verwaltung des LJHA sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) – beschlossen.

Zielsetzung im Diskurs der LJHA AG UMA war die Suche nach fachlich vertretbaren Entlastungsmöglichkeiten für die Fachpraxis innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sowie die Prüfung bundesgesetzlicher Klärungsbedarfe.

Die nun vorliegende Befassung wurde vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sondersitzung am 15. April 2024 einstimmig beschlossen.