Die Beratungsstelle vom Fonds Heimerziehung

Die aktuelle Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in der Kindheit und Jugend ist aus den Hilfesystemen des Fonds Heimerziehung und der Stiftung Anerkennung und Hilfe hervorgegangen.

 2006 reichten ehemalige Heimkinder eine Petition beim deutschen Bundestag ein. Nachdem sich der Petitionsausschuss mit der Thematik beschäftigt hatte, wurde die Gründung eines Runden Tisches beschlossen. Dieser empfahl regionale Anlauf- und Beratungsstellen als Hilfesystem einzurichten.

2012 errichteten der Bund, die Länder und die Kirchen die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990".

Die Fonds Heimerziehung halfen Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Die beiden Fonds Heimerziehung existierten von 2012 bis 2018. Die Anmeldefrist endete am 31.12.2014.

Individuelles Hilfesystem

  • In den Beratungsstellen, die auf die Bundesländer verteilt waren, fanden persönliche Gespräche statt und sie waren für die Leistungsabwicklung bei den einzelnen Betroffenen zuständig.
  • Am 01.01.2012 wurde unter der Trägerschaft des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt die "Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern" errichtet. Sie setzte für Bayern den Fonds Heimerziehung um.
  • In der Anlaufstelle arbeiteten bis zu zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Teilzeit und Vollzeit) "Der Schwerpunkt der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag auf psychosozialer Beratungskompetenz."
  • Zusätzlich konnten die ehemaligen Heimkinder Sachleistungen in Höhe von 10 000 Euro erhalten. Die Sachleistungen sollten den Alltag der Betroffenen erleichtern und mussten in Bezug zu den Erfahrungen in den Heimen stehen.
  • Darüber hinaus konnten Rentenersatzleistungen in unbegrenzter Höhe für sozialversicherungspflichte, geleistete Arbeit im Heim gewährt werden.

Fazit: Über 3.000 Menschen nahmen mit der bayerischen Beratungsstelle Kontakt auf. Mit 2.610 Personen wurden Leistungen vereinbart. Davon sind 3.656 Vereinbarungen über Sachleistungen im Wert von 25.253.550,22 Euro und 1.389 Vereinbarungen über Rentenersatz im Wert von 9.257.100,00 Euro. Die Höhe der gesamten Auszahlungen in Bayern bis 31.07.2018 beträgt 34.510.650,22 Euro.

Gesellschaftliches und wissenschaftliches Hilfesystem