Die Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die aktuelle Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in der Kindheit und Jugend ist aus den Hilfesystemen des Fonds Heimerziehung und der Stiftung Anerkennung und Hilfe hervorgegangen.

Im Jahre 2017 errichteten die Länder, der Bund sowie die evangelische und katholische Kirche die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Das Hilfesystem richtete sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23.05.1949 bis zum 31.12.1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 07.10.1949 bis zum 02.10.1990 in der DDR in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erlebt haben.

Die Anmeldefrist endete am 30. Juni 2021 und die Laufzeit wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

Individuelles Hilfesystem

  • Die Beratungsstellen waren nach dem Wohnortprinzip auf die Bundesländer verteilt. Die bayerische Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe, beim ZBFS-BLJA nahm am 01. April 2017 ihre Arbeit auf.
  • Die Anmeldungen verliefen erst zögerlich. Ein Grund hierfür lag in der Erreichbarkeit der Betroffenen, die oft weiterhin in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben. Diese waren von den Informationen ihrer Einrichtung und deren Unterstützung bei der Anmeldung abhängig.
  • Ab Januar 2018 verdoppelt sich die Zahl der Anmeldungen. Die Öffentlichkeitsarbeit zeigte ihre Wirkung. Betroffene selbst, deren rechtliche Betreuer und Betreuerinnen oder Einrichtungspersonal meldeten sich zunehmend in der Anlauf- und Beratungsstelle. Die größte Gruppe bildeten dabei Menschen mit Hörbehinderung. Durch Verbände, Vereine und Beratungsstellen sind sie in Bayern sehr gut vernetzt.
  • Eine weitere große Gruppe sind Menschen, die bis heute stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. Die Einrichtungen, die sich selbst mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen, wiesen auf die Arbeit der Stiftung hin und vermittelten so zwischen der Beratungsstelle und den Betroffenen.
  • Aufgrund gestiegener Anmeldezahlen wurden 2019 und 2020 weitere Berater und Beraterinnen eingestellt. Um die vielen traumatischen Erlebnisse der Betroffenen sensibel aufzuarbeiten und behutsam unterstützen zu können, lag der Schwerpunkt hinsichtlich der Qualifikation der Beratungsfachkräfte in psychosozialer Beratungskompetenz.
  • Die Betroffenen konnten eine personenbezogene einmalige Geldpauschale von 9.000,00 Euro erhalten. Zusätzlich konnten bis zu 5.000,00 Euro Rentenersatzleistungen ausbezahlt werden, wenn sie zwischen ihren 14. Lebensjahr und ihrer Volljährigkeit in den Einrichtungen arbeiteten, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Fazit

Bei der bayerischen Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe gab es 2.743 Anmeldungen. Für 2.309 Betroffene wurden finanzielle Leistungen beantragt. Insgesamt wurden in Bayern 25.581.400,00 Euro ausbezahlt (Stand 31.12.2022).

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