Broschüren

Personalbemessung der
örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe
in Bayern (PeB) - Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – § 52 SGB VIII

 

 

Auszug aus den Vorbemerkungen


In der jetzt vorgelegten neuen Kernprozessbeschreibung für den Bereich der „Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – § 52 SGB VIII“ werden die gesetzlichen Änderungen durch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“, das am 17.12.2019 in Kraft getreten ist, aufgegriffen und den bereits seit dem Jahr 2013 vorliegenden PeB-Kernprozessen angepasst. Den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegt damit zeitnah zur gesetzlichen Änderung ein angepasster Kernprozess für die Jugendhilfe in Straf-verfahren (JuHiS) vor, der sicherlich einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe leisten wird.

 

Die jetzt vorliegende neue Kernprozessbeschreibung für die „Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – § 52 SGB VIII“ basiert auf den bereits 2013 veröffentlichten Kernprozessbeschreibungen § 52 SGB VIII, die im evaluierten PeB-Handbuch „Kernprozesse für die Sozialen Dienste“ veröffentlicht wurden.